Waldumlage

Zur behördlichen Überwachung der Wälder, zur Sicherung der öffentlichen Interessen sowie zur Besorgung der Aufgaben der Forstwirtschaft und der Beratung der Waldbewirtschafter wurden Waldbetreuungsgebiete gebildet. In der Gemeinde Umhausen gibt es 2 Waldbetreuungsgebiete die jeweils von einem Gemeindewaldaufseher betreut werden. Um unbürokratische und rasche Entscheidungen zu ermöglichen wurde in Tirol eine Sonderbehörde, die Forsttagsatzungskommission eingerichtet. Eine Forsttagsatzungskommission ist für jede Gemeinde einzurichten und hat ihren Sitz beim Gemeindeamt. Sie muss mindestens einmal jährlich zur ordentlichen Forsttagsatzung einberufen werden.

Zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für Waldaufseher erhebt die Gemeinde Umhausen aufgrund der Tiroler Waldordnung i.d.g.F. eine Waldumlage. Der Umlagesatz für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag beträgt einheitlich 100% der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung festgesetzten Hektarsätze. Zur Entrichtung der Umlage sind die Waldeigentümer verpflichtet. Teilwaldberechtigte und Agrargemeinschaften auf Grundstücken des Gemeindeguts sind Waldeigentümern gleichzuhalten.

 

Waldumlagenverordnung

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