Kommunalsteuer
Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine bundesgesetzlich geregelte, ausschließliche Gemeindeabgabe. Besteuerungsgegenstand sind die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer in einer österreichischen Gemeinde gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.
Bemessungsgrundlage
- grundsätzlich die Bruttolöhne der Dienstnehmer einer in der Gemeinde Umhausen gelegenen Betriebsstätte
Höhe der Steuer
- 3 Prozent der Bemessungsgrundlage
- die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen
Entrichtung der Steuer
- an die Gemeinde Umhausen
- bis zum 15. des darauffolgenden Monats
- Jahreserklärung bis zum 31. März des nächsten Kalenderjahres
Bei Betriebsende
- Abgabenerklärung innerhalb eines Monats