Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabe

Der Erschließungsbeitrag wird zur Deckung der Gemeindestraßenbaulast - beim Neubau eines Gebäudes oder der Änderung eines Gebäudes, durch die seine Baumasse vergrößert wird - eingehoben. Beitragspflichtig ist der Eigentümer des Bauplatzes. Die Beitragspflicht entsteht bei Baubeginn.

 

Höhe der Abgabe

Die Höhe der Abgabe beträgt 2,5 % des für die Gemeinde Umhausen von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung festgelegten Erschließungskostenfaktors.

 

Erschließungsbeitragsverordnung

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