Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.umhausen.gv.at und der mobilen App „Gem2Go Die Gemeinde Info und Service App“ in Version 4.0.3 September 2020“.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Die mobile App „Gem2Go Die Gemeinde Info und Service App“ ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)  noch nicht fertig evaluiert. Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Ende März 2021 abgeschlossen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unverhältnismäßige Belastung
    Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente gegen HTML-Formulare auszutauschen. Für neue PDF- bzw. Word-Dokumente planen wir, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
    Inhalte von Dritten, beispielsweise Dokumente / Plakate zu z.B.: Veranstaltungen, Menüpläne von Betrieben, die nicht im Einflussbereich der Gemeinde liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.September 2020 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020.

Die grundlegenden Komponenten der Webseiten, wie sie im CMS RIS Kommunal umgesetzt wurden, wurde im September 2020 durch RIS GmbH und dem Tool Siteimprove getestet.

Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an meldeamt@umhausen.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

Gemeindeamt Umhausen
Dorf 30
6441 Umhausen

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005 durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Das Internet-Team ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei seit 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften „E-Government-Gesetz 2004“ und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.

Hinweise zu Bedienung: Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen

Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den folgenden Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:

  • Zum Inhalt springen (Accesskey 1)
  • Zur Navigation springen (Accesskey 2)
  • Zum Subnavigation springen (Accesskey 3)
  • Zur Suche springen (Accesskey 4)

Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnet

Skalierbares Layout

Die Webseiten sind zugunsten mobiler Endgeräte und starker Skalierung responsiv designed. Die Inhalte passen sich entsprechend unterschiedlicher Fensterbreiten an. Bei Skalierung von Desktop Browsern aktualisieren Sie bitte die Webseite nach Einstellung der gewünschten Skalierung (Zoom). Bei 200%-iger Vergrößerung sollen keine Bereiche überlappen.

Suchoption

Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten. Die Suchergebnisse werden in derselben Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.

Sprachauszeichnung und Sprache

Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.

Link-Verhalten

  • Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
  • Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, sind wir bemüht dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp auszuzeichnen.
  • Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments oder es steht neben dem Dokumentennamen.

Dokumente

Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden. 

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an meldeamt@umhausen.gv.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

Letzte Aktualisierung: 02.02.2023

Für den Inhalt verantwortlich: Gemeindeamt Umhausen

 

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