Freizeitwohnsitz- & Leerstandsabgabe
Die Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe wird aufgrund des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes verordnet. Der Abgabenpflicht unterliegt die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz.
Freizeitwohnsitz - und Leerstandsabgabenverordnung